Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie rechtzeitig vor deren Ablauf ein Schreiben, in dem auf die erforderlichen Unterlagen hingeweisen wird. Gleichzeitig erhalten Sie einen einen Termin zur Vorsprache. Sollten Sie dieses Schreiben nicht rechtzeitig vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglichst zur Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.
Terminvergabe bei der Ausländerbehörde
Voraussetzungen
Bei der Vorsprache müssen folgende Unterlagen zwingend vorgelegt werden:
- aktueller Studiennachweis (aktuelle Immatrikulationsbescheinigung), bei Zeitstudenten Nachweis über Grund und Dauer
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts
- Kontoauszüge der letzten drei Monate mit regelmäßigen Zahlungseingängen
oder
- aktuelles Bank Statement
oder
- aktuelle Verpflichtungserklärung
oder
- aktueller Stipendiennachweis
- TestDaF-Zeugnis
- gültiger Nationalpass mit gültigem Aufenthaltstitel
- Nachweis über bestehenden Krankenversicherungsschutz
- bei Promotionsstudenten zusätzlich noch Nachweis über den Stand des Promotionsverfahrens
- nach Abschluss des Studiums ggf. Nachweis über Arbeitsplatzsuche
- 1 biometrisches Paßbild, siehe Fotomustertafel
Fotomustertafel für Pass- und Ausweisdokumente (PDF - 1.350 KB)