Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis (Neueinreise)
Für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis wenden Sie sich an ein beliebiges Bürgerbüro im Stadtgebiet. Sie können dort insbesondere die polizeiliche Anmeldung, die Bescheinigung für das Studi-Ticket und die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis in einem Behördengang erledigen.
Voraussetzungen
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sind folgende Unterlagen zwingend vorzulegen:
- ausgefülltes Anmeldeformular (Wohnsitz in Stuttgart !)
- gültiges Einreisevisum zum Studium bzw. zum Sprachkurs mit anschließendem Studium
- gültiger Nationalpass
- Nachweis über Studienzulassung ("bedingte Zulassung") oder Deutschintensivsprachkurs
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- 1 biometrisches Paßbild, siehe Fotomustertafel
Fotomustertafel für Pass- und Ausweisdokumente (PDF - 1.350 KB)