Terminvergabe bei der Ausländerbehörde
Wir wollen unsere Besucher schnell und ohne Wartezeiten bedienen. Vorsprachen sind deshalb in der Regel nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Sollten Sie bei einer der allgemeinen Buchstabengruppen A-Z, der Asylstelle oder der Sonderstelle für Bürgerkriegsflüchtlinge vorsprechen müssen, ist es deshalb notwendig, zunächst telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
- Rufnummern der Ausländerbehörde (Buchstabe A - D)
- Rufnummern der Ausländerbehörde (Buchstabe E - K)
- Rufnummern der Ausländerbehörde (Buchstabe L - R)
- Rufnummern der Ausländerbehörde (Buchstabe S - Z)
- Rufnummern der Ausländerbehörde für Asylstelle
- Rufnummern der Sonderstelle Bleiberecht und Härtefälle
In Einreiseangelegenheiten (Sichtvermerkstelle) ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Hier gilt die bisherige Sprechzeit:
- Montags bis Mittwochs
08:30 - 13:00 Uhr - Donnerstags
13:00 - 18:00 Uhr - Freitags
08:30 - 12:00 Uhr

