Ausländer unter 25 Jahren können für eine Au-pair-Beschäftigung in Familien, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, eine Aufenthaltserlaubnis bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von längstens einem Jahr erhalten.
Conditions
- Einreise mit Visum für die Au-pair-Tätigkeit (wird von der deutschen Botschaft bzw. einem Konsulat im Heimatland ausgestellt)
- Hauptwohnsitz in Stuttgart (Anmeldung beim Bürgerbüro)
- Nationalpass mit gültigem Visum
- Krankenversicherungsnachweis
- Erklärung des Gastgebers (formlos), dass die Au-pair-Tätigkeit aufgenommen wurde
- biometrisches Passbild, siehe
Fotomustertafel für Pass- und Ausweisdokumente (PDF - 1.350 KB)
- Antragsvordruck Aufenthaltserlaubnis (ausgefüllt)
Bei Au-pairs, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU bzw. EWR besitzen, entfällt die Verpflichtung, mit einem Visum einzureisen. Das Aufenthaltsrecht dieses Personenkreises richtet sich nach den Vorgaben zum Aufenthalt von EU-Bürgern.
Hinweis:
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.