Stuttgart

Breadcrumb trail

Main menu

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung

Ausländer unter 25 Jahren können für eine Au-pair-Beschäftigung in Familien, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, eine Aufenthaltserlaubnis bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von längstens einem Jahr erhalten.

More information

Conditions

Bei Au-pairs, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU bzw. EWR besitzen, entfällt die Verpflichtung, mit einem Visum einzureisen. Das Aufenthaltsrecht dieses Personenkreises richtet sich nach den Vorgaben zum Aufenthalt von EU-Bürgern.

Hinweis:
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Dates/terms

Die Aufenthaltserlaubnis muss unbedingt vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.
 

Services

Keywords