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Verpflichtungserklärung für Besuchervisum

Wenn Sie jemanden aus dem Ausland einladen möchten, der für die Einreise ein Visum benötigt, müssen Sie eine Verpflichtungserklärung unterschreiben.

Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthalts des Besuchers für alle der öffentlichen Hand evtl. entstehenden Kosten aufzukommen. Sprechen Sie bei dem Sachbearbeiter vor, der für den Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens zuständig ist. Wenn Sie nicht in Stuttgart wohnen, können Sie hier keine Verpflichtungserklärung unterschreiben.

  • Eine Verpflichtungserklärung stellt innerhalb Stuttgarts jedes Bürgerbüro oder die Ausländebehörde aus
  • Persönliches erscheinen ist erforderlich

Conditions

Bitte mitbringen bzw. folgende Angaben bereithalten: Tipp:
Drucken Sie diese Auflistung aus und tragen Sie die erforderlichen Angaben zu Hause ein. Sie können die Bearbeitung wesentlich beschleunigen und zu einer Verkürzung der Wartezeiten beitragen, wenn Sie das ausgefüllte Blatt vorlegen. Sie finden das pdf-formular rechts oben unter "Formulare".
 

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