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Erweiterung der Europäischen Union zum 1. Januar 2007

Am 1. Januar 2007 sind Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union (EU) beigetreten. Die Staatsangehörigen Bulgariens und Rumäniens werden zu diesem Zeitpunkt Unionsbürger im Sinne des Art. 18 EG-Vertrag und genießen grundsätzlich Freizügigkeit.

Dies bedeutet, dass das Aufenthaltsgesetz keine Anwendung mehr findet und die bisherigen Aufenthaltstitel (z. B. Aufenthaltserlaubnis) zwar weiter gültig sind, aber nicht mehr neu erteilt oder verlängert werden können.

Statt dessen werden auf Wunsch nur noch formlose Bescheinigungen über das Freizügigkeitsrecht ausgestellt. Hierfür kann es im Einzelfall erforderlich sein, Nachweise vorzulegen.

Für neu einreisende Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien besteht keine Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, dass diese zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis benötigen, die die Agenturen für Arbeit nach einer Einzelfallprüfung ausstellen können.
 

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