Ausländer, die einen neuen Nationalpass erhalten haben, müssen sich ihren Aufenthaltstitel in den neuen Pass eintragen lassen (Übertrag).
Der Übertrag kann innerhalb Stuttgarts auch bei allen Bürgerbüros vorgenommen werden (Ausgenommen Bürgerbüro Mitte).
Aufenthaltsberechtigungen oder nach dem 1.1.05 ausgestellte Aufenthaltstitel können die Bürgerbüros sofort übertragen.
Für alle anderen Aufenthaltstitel (z.B. Niederlassungserlaubnis) ist bei den Bürgerbüros eine mehrwöchige Bearbeitungszeit erforderlich.
Überträge bei der Ausländerbehörde (Terminvereinbarung erforderlich) können in der Regel sorfort vorgenommen werden.