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Abgasuntersuchung

Kraftfahrzeuge müssen in regelmäßigen Zeitabständen einer Abgasuntersuchung (AU) unterzogen werden.
Für Pkw mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) und geregeltem Katalysator sowie für Pkw mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) beträgt dieser Zeitabstand bei erstmals in den Verkehr gekommenen Pkw 36 Monate, für die weiteren Untersuchungen 24 Monate bzw. 12 Monate bei ungeregeltem oder ohne KAT. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Fristen ist der Fahrzeughalter.

Ausgenommen von dieser Untersuchungspflicht sind: Die bei der Untersuchung ausgestellte Prüfbescheinigung muss aufbewahrt und unter anderem der Zulassungsbehörde auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden. Bei der Veräußerung eines Fahrzeugs muss die Prüfbescheinigung dem Erwerber ausgehändigt werden.

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