Neue Kennzeichenregelung ab 21. Sept. 2009
Ab dem 21.9.2009 bleibt ein Kennzeichen nach der Außerbetriebsetzung nur noch 6 Monate einem Fahrzeug zugeordnet. Entweder als Wunschkennzeichen für den Fahrzeughalter oder als Verbleibskennzeichen für die Zulassungsbehörde. Nach Ablauf dieser 6 Monate verfügt die Zulassungsbehörde über dieses Kennzeichen, sofern der Fahrzeughalter die Reservierungsdauer nicht verlängern lässt. Die Karenzzeit, nach der ein Kennzeichen 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung noch einem Fahrzeug zugeordnet war, wird nach dem 21.9.2009 ersatzlos gestrichen.