Bei technischen Änderungen eines zugelassenen Fahrzeugs ist die Berichtigung der Fahrzeugpapiere vorzunehmen.
Diesen Vorgang können Sie nur auf der Kfz-Zulassungsstelle erledigen; nicht bei den Bürgerbüros.
Seit 1.10.2005 ist die Berichtigung eines Fahrzeugscheins bisheriger Art auf Grund einer Rechtsänderung nicht mehr zulässig. Bei "Technischen Änderungen" wird Ihnen daher eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt. Ebenso wird in diesen Fällen auch eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt.