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Eintragung technischer Änderungen

Bei technischen Änderungen eines zugelassenen Fahrzeugs ist die Berichtigung der Fahrzeugpapiere vorzunehmen.

Diesen Vorgang können Sie nur auf der Kfz-Zulassungsstelle erledigen; nicht bei den Bürgerbüros.

Seit 1.10.2005 ist die Berichtigung eines Fahrzeugscheins bisheriger Art auf Grund einer Rechtsänderung nicht mehr zulässig. Bei "Technischen Änderungen" wird Ihnen daher eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt. Ebenso wird in diesen Fällen auch eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt.

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Die Gebühren bewegen sich in einem Rahmen zwischen 11,40 EUR bis 15,00 EUR je nach Vorgang (Gebührentarif der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr).

Conditions

Dates/terms

Technische Änderungen an einem zugelassenen Fahrzeug müssen gem. §13 Abs.1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) unverzüglich in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

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