Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I, z.B. bei Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit
Sofern eine Zulassungsbescheinigung Teil I als Ersatz für einen Fahrzeugschein bisheriger Art erstellt wird, ist in diesem Fall auch eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatzfahrzeugbrief neuer Art) zu erstellen.