Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I, z.B. bei Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit
Sofern eine Zulassungsbescheinigung Teil I als Ersatz für einen Fahrzeugschein bisheriger Art erstellt wird, ist in diesem Fall auch eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Ersatzfahrzeugbrief neuer Art) zu erstellen.
Weitere Informationen
Die Gebühren bewegen sich in einem Rahmen zwischen 10,90 EUR bis 30,30 EUR je nach Vorgang (Gebührentarif der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr).
Der Antrag kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro gestellt werden.
Bürgerbüros in Stuttgart
Voraussetzungen
- Personalausweis oder Reisepass
- HU-Untersuchungsbericht
- Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den des Vollmachtgebers.
- Fahrzeugbrief alter Art

