Abstempelung von Kfz-Kennzeichen
Absiegeln von bereits vorhandenen Kennzeichen (z.B. beschädigte Plaketten) kann innerhalb Stuttgarts bei jedem Bürgerbüro vorgenommen werden.
Bürgerservice in den Stadtbezirken
Die Ersatzbeschaffung bei Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichen muss bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden,
siehe auch
Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeugs
Voraussetzungen
- Fahrzeugschein -
ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I - Fahrzeugbrief -
ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil II
(nur bei Ersatz von verloren gegangenen oder gestohlenen Kennzeichen) - Nummernschilder
- Personalausweis oder Reispass

