Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeugs
Zuteilung eines neuen Kennzeichens wegen Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder oder auf Wunsch des Fahrzeughalters (kein Halterwechsel, keine Umschreibung).
Voraussetzungen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die bisherigen Nummernschilder
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung
- Prüfbescheinigung der Abgasuntersuchung
- Beauftragte benötigen eine Vollmacht, den eigenen Ausweis sowie den Ausweis des Vollmachtgebers

