Kfz-Zulassung - Lastschriftverfahren bei der KFZ-Steuer
Die Einzugsermächtigung kann auch in Form eines Telefaxes oder auf elektronischem Wege (PDF-Datei) übersandt werden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Steuerpflichtige nicht vom Kontoinhaber abweicht. Bei abweichendem Kontoinhaber muss die Einzugsermächtigung im Original mit den Originalunterschriften versehen vorgelegt werden.
Zugeordnete Organisationseinheit
Weitere Informationen
Formulare zum Ausdrucken:- Kfz-Zulassung - Einzugsermächtigung Kfz-Steuer (PDF - 18 KB)
- Kfz-Zulassung - Befreiung Lastschrifteinzug (PDF - 15 KB)
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