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Ausfuhrkennzeichen
Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (bei Export ins Ausland).
Diesen Vorgang können Sie nur bei der Kfz-Zulassungsstelle erledigen, nicht bei den Bürgerbüros.
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Die Gebühren für ein Ausfuhrkennzeichen bewegen sich in einem Rahmen zwischen 33,30 EUR bis 44,00 EUR je nach Vorgang (Gebührentarif der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr)
Conditions
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsbescheinigung für Ausfuhrkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nummernschilder bei zugelassenem Fahrzeug
- Die Haupt- und Abgasuntersuchung muss bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der Zulassung nachgewiesen sein.
- Das Fahrzeug ist vorzuführen.
- Beauftragte benötigen eine Vollmacht für die Zulassung, den eigenen Ausweis sowie den Ausweis des Vollmachtgebers.
- Die Abmeldebescheinigung, bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein.