Stuttgart

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Meldepflicht bei Wohnungswechsel/Adressänderung

Bei Wohnungswechsel innerhalb Stuttgarts ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen.

Bei Adressänderungen dürfen als einzige Ausnahme auch nach der Rechtsänderung zum 1.10.2005 Fahrzeugscheine bisheriger Art geändert werden. Dabei werden die bisherigen Fahrzeugscheine manuell geändert. Die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist hier nicht vorgeschrieben.

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Dates/terms

Die Anschrift muss unverzüglich im Fahrzeugschein - ab 1.10.2005 in der Zulassungsbescheinigung Teil I - geändert werden (§13 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
 

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