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Meldepflicht bei Namensänderung

Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat) ist die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Kfz-Brief und -Schein - ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I und II) vorzunehmen.

Ab 1.10.2005 ist die Berichtigung eines Fahrzeugscheins bisheriger Art auf Grund einer Rechtsänderung nicht mehr zulässig. Bei Namensänderungen ab 1.10.2005 ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auszustellen. Ebenso ist in diesen Fällen auch eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu erstellen.

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Die Änderung kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro vorgenommen werden.

Die Gebühren bewegen sich in einem Rahmen zwischen 11,40 EUR bis 20,10 EUR je nach Vorgang (Gebührentarif der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr).

Conditions

Dates/terms

Der Name muß unverzüglich in den Fahrzeugpapieren geändert werden (§13 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

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