Meldepflicht bei Namensänderung

Änderung der Kennzeichenbewirtschaftung ab dem 1.6.2011

Die Verbleibskennzeichenfrist, nach der ein Kennzeichen nach der Außerbetriebsetzung noch 18 Monate einem Fahrzeug zugeordnet war, wird nach dem 1.6.2011 ersatzlos gestrichen. Danach bleibt ein Kennzeichen nach der Außerbetriebsetzung nur noch 6 Monate einem Fahrzeug zugeordnet. Nach Ablauf dieser 6 Monate verfügt die Zulassungsbehörde über dieses Kennzeichen, sofern der Fahrzeughalter das Kennzeichen nicht für sich reservieren lässt. Die Reservierungsdauer beträgt 90 Tage ab dem Tag der Reservierung.

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