Umschreibung / Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit auswärtigem Kennzeichen

Umschreibung / Zulassung eines derzeit außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs mit bisher auswärtigem Kennzeichen

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Privatpersonen)
    Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Wohnsitz-Anmeldung beim Bürgerbüro, keine Zulassung möglich ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Abmeldebestätigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Referenznummer/eVB Nummer Ihres Versicherers
  • Schriftliche Erklärung zum Lastschrifteinzug der Kfz -Steuer (s. Formulare)
  • HU -Untersuchungsbericht
  • bei juristischen Personen oder selbstständig Gewerbetreibenden:
    • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug bei Sitz in Stuttgart
    • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug wenn sich die Hauptniederlassung außerhalb von Stuttgart befindet
  • Beauftragte benötigen eine Vollmacht für die Zulassung und den Lastschrifteinzug der Kfz-Steuer, den eigenen Ausweis sowie den Ausweis des Vollmachtgebers

Gebühren

Die Gebühren bewegen sich in einem Rahmen zwischen 26,80 EUR bis 75,40 EUR je nach Vorgang (Gebührentarif der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr).

Behörden-, Konsulatskennzeichen und H-Kennzeichen

Bei der Zulassung von Fahrzeugen mit Behördenkennzeichen und Konsulatskennzeichen bedienen wir Sie am Schalter 17 im OG.

Zulassungsverweigerungsgesetz

Fahrzeugzulassungen werden verweigert, wenn aus früheren Zulassungsvorgängen noch offene Gebührenschulden bestehen. Erst nachdem die ausstehenden Gebühren einschließlich der Säumniszuschläge beglichen wurden, darf die Zulassung eines Fahrzeuges vorgenommen werden. Diese Regelung gilt für geschuldete Beträge in Höhe von mehr als 10 Euro.

Beauftragt der Halter eine dritte Person mit der Zulassung des Fahrzeuges, muss er schriftlich sein Einverständnis erklären, dass die Zulassungsbehörde dem Bevollmächtigten Auskunft über die Höhe der ausstehenden Gebühren erteilen darf.

Kfz-Steuerrückstände

Nach der Verordnung der Landesregierung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, dürfen die Zulassungsbehörden ein Fahrzeug erst dann zulassen, wenn der Fahrzeughalter bei den Finanzämtern des Landes keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat und keine Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer entsprechend der Abgabenordnung schuldet.

Hinweise

  • Die Umschreibung kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro vorgenommen werden. Ausgenommen für Fahrzeuge die spezielle Kennzeichenschilder benötigen, wie zum Beispiel Leichtkrafträder, da diese auf den Bürgerbüros nicht vorrätig sind.
  • Wunsch- und Saisonkennzeichen sind nur bei der Kfz -Zulassungsstelle erhältlich
    Wunschkennzeichen und Kennzeichenreservierung
    Saisonkennzeichen

 
 

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