Tierseuchenrecht
Tierseuchen wie Geflügelpest und Blauzungenkrankheit haben leider immer noch nichts von ihrer Aktualität verloren. Darum sind vorbeugende Untersuchungen z.B. in landwirtschaftlichen Betrieben oder auch zum Auftakt von Großveranstaltungen wie dem landwirtschaftlichen Hauptfest, ganz besonders wichtig.
Bei drohenden Seuchenzügen werden Landwirte und besorgte Urlaubsreisende telefonisch beraten.
Im Jahr 2007 wurden acht Ausbrüche anzeigepflichtiger Erkrankungen festgestellt. Fünf Fälle von Papageienkrankheit (Psittakose), zwei Fälle von Koi Herpes Virus (KHV)- Erkrankung und ein Fall von Blauzungenkrankheit machten Maßnahmen wie Quarantäne, Untersuchungen oder Impfungen erforderlich.
Für Personen, die Sittiche und Papageien züchten oder mit ihnen handeln wollen, ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Für deren Erteilung ist die Dienststelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen ebenfalls zuständig.
Für den Import und Export lebender Tiere (auch für Urlaubsreisen) oder von Erzeugnissen tierischen Ursprungs ist häufig eine amtstierärztliche Bescheinigungen erforderlich. Diese werden von den Tierärzten der Dienststelle ausgestellt.
Für Urlauber, die ihre Tiere mitnehmen wollen, werden montags von 11-12 Uhr und donnerstags von 16-17 Uhr (in den großen Ferien ab 15 Uhr) Sprechzeiten abgehalten.