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Lebensmittel- und Veterinärrecht

Die Dienststelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen beschäftigt derzeit sieben Tierärzte, achtzehn Lebensmittelkontrolleure, sechs Lebensmittelkontrolleure in Ausbildung, drei Verwaltungsbeamte und fünf Verwaltungsangestellte, die als Team für ein breites Aufgabenfeld verantwortlich sind.

Lebensmittelüberwachung

Das Aufgabengebiet umfasst im Lebensmittelbereich alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, bearbeitet oder in den Verkehr gebracht werden. Das Betriebsspektrum reicht von großen Fleischzerlegebetrieben und Großküchen mit mehreren Tausend Essen bis zum Marktstand, dem kleinen Gemüseladenladen oder der Kneipe an der Ecke. Bei der berwachungstätigkeit besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Ärzten des Gesundheitsamtes und den Sachverständigen des Chemischen und Veterinäuntersuchungsamtes. Die Arbeitszeiten der Amtstierärzte und Kontrolleure richten sich nach den Betriebszeiten der Lebensmittelunternehmen. Daher werden auch in der Nacht und an Wochenenden Kontrollen durchgeführt, um z.B. den Zustand von Waren, Arbeitsabläufe und die Personalhygiene kritisch zu überprüfen. Sofern Mängel in Lebensmittelbetrieben nicht umgehend auf mündliche Aufforderung beseitigt werden, werden die Verwaltungsbeamten aktiv. Sie sorgen über behördliche Anordnungen für Abhilfe und ahnden Verstöße mit Bußgeldern. Zudem werden seit dem 01.08.2007, nach den Vorgaben der EU-Verordnung 882/2004, für Betriebskontrollen, die über das übliche Maß hinausgehen, Gebühren erhoben.

Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, nehmen die Tierärzte als Sachverständige auch beratende Funktionen war, etwa beim Bau von Großküchen, der Planung von Straßenfesten und dergleichen, denn es ist alle Mal einfacher, Probleme im Vorfeld zu umgehen.

Lebensmittelkontrolleur im EinsatzVergrößernLebensmittelkontrolleur im EinsatzLebensmittelkontrolleur im Einsatz

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Tierseuchenrecht

Tierseuchen wie Geflügelpest und Blauzungenkrankheit haben leider immer noch nichts von ihrer Aktualität verloren. Darum sind vorbeugende Untersuchungen z.B. in landwirtschaftlichen Betrieben oder auch zum Auftakt von Großveranstaltungen wie dem landwirtschaftlichen Hauptfest, ganz besonders wichtig.

Bei drohenden Seuchenzügen werden Landwirte und besorgte Urlaubsreisende telefonisch beraten.

Im Jahr 2007 wurden acht Ausbrüche anzeigepflichtiger Erkrankungen festgestellt. Fünf Fälle von Papageienkrankheit (Psittakose), zwei Fälle von Koi Herpes Virus (KHV)- Erkrankung und ein Fall von Blauzungenkrankheit machten Maßnahmen wie Quarantäne, Untersuchungen oder Impfungen erforderlich.
Für Personen, die Sittiche und Papageien züchten oder mit ihnen handeln wollen, ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Für deren Erteilung ist die Dienststelle Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen ebenfalls zuständig.

Für den Import und Export lebender Tiere (auch für Urlaubsreisen) oder von Erzeugnissen tierischen Ursprungs ist häufig eine amtstierärztliche Bescheinigungen erforderlich. Diese werden von den Tierärzten der Dienststelle ausgestellt.

Für Urlauber, die ihre Tiere mitnehmen wollen, werden montags von 11-12 Uhr und donnerstags von 16-17 Uhr (in den großen Ferien ab 15 Uhr) Sprechzeiten abgehalten.

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Kampfhunde

Seit Einführung der sogenannten Kampfhunde-Verordnung führen Tierärzte der Dienststelle regelmäßig die "Wesenstests" bei den gelisteten Rassen durch.

KampfhundVergrößernKampfhundKampfhund

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Tierschutz

Auf Anforderung durch die Dienststelle Sicherheit und Ordnung werden die Tierärzte als Sachverständige tätig, kontrollieren private wie auch gewerbliche Tierhaltungen und beurteilen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Haltung erforderlich sind. Schließlich nehmen sie auch die Sachkundeprüfungen von Personen ab, die für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz brauchen.

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