Begleitetes Fahren ab 17
Am 1. Januar 2008 ist in Baden-Württemberg das "Begleitete Fahren ab 17", zunächst als Modellversuch, in Kraft getreten. Deutschlandweit wurde das "Begleitete Fahren ab 17" zum 1. Januar 2011 eingeführt.
Beschreibung
Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE, also Personenkraftwagen, haben Jugendliche die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs, wenn sie dabei von mindestens einer namentlich benannten Person (Begleitperson), die den erforderlichen Anforderungen entspricht, begleitet werden.
Die Begleitperson soll vor Antritt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um dem Jugendlichen Sicherheit beim Fahren zu geben und ihm Rat und kurze Hinweise zu erteilen.
Voraussetzungen Antragsteller
- muss mindestens 16,5 Jahre alt sein, um mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter - dies sind in der Regel die Eltern - den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis mit Begleitauflage stellen zu können,
- darf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson fahren.
Voraussetzungen Begleitperson
- muss namentlich benannt sein,
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
- darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Lichtbild neueren Datums
- Sehtestbescheinigung vom Optiker, nicht älter als zwei Jahre
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Personalien und Unterschrift
- Personalausweises oder Reisepass
- Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis.
Formulare
Wenn Sie am Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" teilnehmen wollen, füllen Sie den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE aus.
Zusätzlich muss der "Antrag auf Teilnahme am Modellversuch Begleitetes Fahren ab 17" sowie für jede Begleitperson eine "Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17" ausgefüllt werden.
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (PDF - 226 KB)
- Antrag zur Teilnahme "Begleitetes Fahren ab 17" (PDF - 203 KB)
- Beiblatt für eine Begleitperson "Begleitetes Fahren ab 17" (PDF - 204 KB)
- Merkblatt für das "Begleitete Fahren ab 17" in Baden-Württemberg (PDF - 22 KB)
Weitere Informationen
Zum Nachweis der Fahrberechtigung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung, die nur im Inland gilt.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Ihnen dann gegen Umtausch der Prüfungsbescheinigung ein regulärer Kartenführerschein ausgestellt.
Die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Die Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung.

