Ersatzführerschein

Ausstellung eines Ersatzdokuments für einen verloren gegangenen oder gestohlenen Führerschein.

Bei Antragstellung wird eine Bescheinigung ausgegeben, die kontrollbefugte Stellen (Polizei) darauf hinweist, dass die benannte Person einen Ersatzführerschein beantragt hat. Diese Bescheinigung stellt allerdings keinen Führerschein bzw. Nachweis der Fahrberechtigung dar. Sofern die Antragstellung unter Vorlage von Reisepass oder Personalausweis erfolgte, ist auf Wunsch eine kostenfreie Zusendung des Ersatzführerscheins per Post möglich. Wird keine Zusendung gewünscht bzw. lagen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Ausweisdokumente vor, ergeht eine Benachrichtigung zur Abholung des Ersatzführerscheins bei der Führerscheinstelle.

Weitere Informationen

  • Der Antrag kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro abgegeben werden
  • Die Abholung des Ersatzführerscheins ist nur bei der Führerscheinstelle möglich.
  • Gegenüberstellung der Führerscheinklassen altes/neues Führerscheinrecht
    Übersicht Fahrerlaubnisklassen

Voraussetzungen
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung beizubringen.

  • Personalausweis/Reisepass (bei Verlust - Bestätigung der Personendaten durch Meldebehörde)
  • 1 biometrisches Lichtbild
    Fotomustertafel für Pass- und Ausweisdokumente (PDF - 1.350 KB)
  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sog. Karteikartenabschrift) sofern der Führerschein nicht in Stuttgart ausgestellt wurde

Termine/Fristen
Da im Zuge der Antragsbearbeitung eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt zu richten ist, beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 6 Wochen.

 
 

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