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Ersatzführerschein

Ausstellung eines Ersatzdokuments für einen verloren gegangenen oder gestohlenen Führerschein.
Bei Antragstellung wird eine Bescheinigung ausgegeben, die kontrollbefugte Stellen (Polizei) darauf hinweist, dass die benannte Person einen Ersatzführerschein beantragt hat. Diese Bescheinigung stellt allerdings keinen Führerschein bzw. Nachweis der Fahrberechtigung dar. Sofern die Antragstellung unter Vorlage von Reisepass oder Personalausweis erfolgte, ist auf Wunsch eine kostenfreie Zusendung des Ersatzführerscheins per Post möglich. Wird keine Zusendung gewünscht bzw. lagen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Ausweisdokumente vor, ergeht eine Benachrichtigung zur Abholung des Ersatzführerscheins bei der Führerscheinstelle.

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Conditions

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung beizubringen.

Dates/terms

Da im Zuge der Antragsbearbeitung eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt zu richten ist, beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 6 Wochen.
 

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