Führerscheinänderung / Führerscheintausch

Jede Änderung von Angaben im bisherigen Führerschein (Karten- oder Papierführerschein) zieht die Neuausstellung eines Kartenführerscheins nach sich (§ 25 Abs. 2 FeV).

Der Begriff "Führerscheinänderung" ist seit Inkrafttreten des neuen Führerscheinrechts nicht mehr zutreffend. Bezogen auf den Papierführerschein erfolgt ein Zwangsumtausch in den Kartenführerschein.

Ein "Führerscheintausch", entweder Karte gegen Karte oder Papier in Karte wegen Änderung der Angaben auf dem Führerschein ist z.B. vorzunehmen bei:

  • Namensänderung (z.B. Heirat)
  • Aufnahme oder Streichung von Auflagen (z.B. Sehhilfe)
  • Beschränkungen (z.B. Automatikgetriebe)
  • Erweiterung Motorradführerschein von Klasse 1a (alt) nach Klasse A (unbeschränkt)

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