Führerscheinänderung / Führerscheintausch
Jede Änderung von Angaben im bisherigen Führerschein (Karten- oder Papierführerschein) zieht die Neuausstellung eines Kartenführerscheins nach sich (§ 25 Abs. 2 FeV).
Der Begriff "Führerscheinänderung" ist seit Inkrafttreten des neuen Führerscheinrechts nicht mehr zutreffend. Bezogen auf den Papierführerschein erfolgt ein Zwangsumtausch in den Kartenführerschein.
Ein "Führerscheintausch", entweder Karte gegen Karte oder Papier in Karte wegen Änderung der Angaben auf dem Führerschein ist z.B. vorzunehmen bei:
- Namensänderung (z.B. Heirat)
- Aufnahme oder Streichung von Auflagen (z.B. Sehhilfe)
- Beschränkungen (z.B. Automatikgetriebe)
- Erweiterung Motorradführerschein von Klasse 1a (alt) nach Klasse A (unbeschränkt)
Weitere Informationen
- Der Antrag kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro gestellt werden
Bürgerservice in den Stadtbezirken - Gegenüberstellung der Führerscheinklassen altes / neues Führerscheinrecht
Führerscheinklassen - Gegenüberstellung altes / neues Recht (PDF - 32 KB)
Voraussetzungen
- alter Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild
Fotomustertafel für Pass- und Ausweisdokumente (PDF - 1.350 KB) - Nachweis der Änderung (Heiratsurkunde, ärztliches Gutachten, etc)
- Personalausweis/Reisepass

