Jahresfischereischein
Der Jahresfischereischeines wird ohne Sachkundenachweis erteilt. Er wird jedoch nur bestimmten Personengruppen ausgestellt, z.B.
- Personen, die in einem Ausbildungsverhältnis als Fischwirt stehen,
- Personen, die sich nicht länger als 1 Monat im Bundesgebiet aufhalten,
- Mitgliedern einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung, Angehörige des Mitglieds.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 10 Jahre
- Kinderausweis / Personalausweis
- bei Neuausstellung 1 Lichtbild beifügen

