Außenbewirtschaftung auf Privatflächen
Befindet sich die Außenbewirtschaftung auf Privatfläche bei einer Gaststätte wird die Bewirtung im Freien mit der nötigen Gaststättenkonzession erteilt. Das bedeutet, es handelt sich um eine einmalige Erlaubnis. Sie erlischt erst, wenn von der Konzession kein Gebrauch mehr gemacht wird.