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Gaststättenrechtliche Gestattungen

Bei besonderen Anlässen kann für eine Veranstaltung der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden.
Die Erlaubnis kann für sich allein oder für einen bereits bestehenden Betrieb erteilt werden. Beispielsweise vorübergehende Beherbungsbetriebe für Schank- oder Speisewirtschaften.

Den klassischen Fall einer gaststättenrechtlichen Gestattung stellt jedoch die erleichterte Erlaubnis zur Abgabe von Speisen und Getränke aus Anlass von Veranstaltungen oder Festen dar. Hier muss jedoch ein besonderer Anlass gegeben sein. Darunter fallen insbesondere jegliche Art von Vereins-, Sommer- und Volksfesten sowie sonstige Veranstaltungen die der Allgemeinheit zugänglich sein müssen. In Betracht kommen nur kurzfristige Veranstaltungen, die in kurzen Zeitabschnitten durchgeführt werden. So kann beispielsweise der Betrieb einer Baukantine über die Dauer eines halben Jahres nicht mit einer Gestattung erfolgen.

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Die Antragstellung ist in allen Bürgerbüros Stuttgarts möglich

Conditions

Dates/terms

Eine gaststättenrechtliche Gestattung setzt einen rechtzeitigen Antrag (mindest. 14 Tage vor geplanter Veranstaltung) unter Angabe der Gründe voraus.
 

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