Ausnahmen vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)
Antrag auf Befreiung des Sonn- und Feiertagsgesetz
Ausnahmegenehmigungen können nur in besonders begründeten Fällen , z.B. Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung, großer Beschicker- und Besucherzahl, erteilt werden.
Voraussetzungen
- Besonders bedeutende Anlässe
- Die Kirchen müssen zu Ausnahmeregelungen gehört werden
Der Gebührenrahmen bewegt sich je nach Sachlage zwischen 7,16 EURO und 4.167,03 EURO (Nr.12.1 Gebührenverzeichnis zum Landesgebührengesetz)
Termine/Fristen
- Erstmalige Anträge ca. 6 Wochen vor gewünschtem Termin
- Wiederholungsanträge ca. 3 Wochen vor gewünschtem Termin

