Gewerbeummeldung
Eine Gewerbe-Ummeldung ist zu erstatten, wenn
- der Betrieb innerhalb von Stuttgart verlegt
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt, d.h., wenn Sie eine andere/weitere Tätigkeit ausüben (z.B.: Branchenwechsel von Textil-Einzelhandel in Möbel-Einzelhandel oder von Groß- in Einzelhandel)
- der Betrieb auf weitere (bisher) nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgeweitet
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem Thema Gewerbeanzeige.
Zwingend ist folgendes amtliches Formular zu benutzen: Gewerbeummeldung (PDF - 153 KB)
Weitere Informationen
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebs innerhalb Stuttgarts kann in jedem Bürgerbüro vorgenommen werden. Die Eingangsbestätigung erfolgt sofort, die förmliche Bestätigung der Gewerbeanzeige folgt schriftlich durch die Gewerbebehörde.
Anträge auf Wechsel der Tätigkeit oder auf Ausdehnung des Gewerbes können innerhalb Stuttgarts zur Weiterleitung an die Fachdienststelle auch bei jedem Bürgerbüro abgegeben werden.
Bürgerservice in den Stadtbezirken
Voraussetzungen
Vorlage des Personalausweis/Reisepass

