Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes ist bei der Gewerbebehörde anzuzeigen.
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor.