Gewerbeum- und abmeldung
Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebs innerhalb von Stuttgart sowie ein Wechsel des Gegenstandes (Tätigkeit) des Gewerbes oder eine Ausdehnung auf Waren und Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der bereits früher angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Gewerbeummeldung.
Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes ist bei der Gewerbebehörde anzuzeigen.
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor.
Weitere Informationen
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebs innerhalb Stuttgarts sowie die Gewerbeabmeldung kann in jedem Bürgerbüro vorgenommen werden. Die Eingangsbestätigung erfolgt sofort, die förmliche Bestätigung der Gewerbeanzeige folgt schriftlich durch die Gewerbebehörde.
Anträge auf Wechsel der Tätigkeit oder auf Ausdehnung des Gewerbes können innerhalb Stuttgarts zur Weiterleitung an die Fachdienststelle auch bei jedem Bürgerbüro abgegeben werden.
Bürgerservice in den Stadtbezirken
Voraussetzungen
Vorlage des Personalausweis/Reisepass

