Reisegewerbekarte
Erteilung einer Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 42 Abs. 2) oder ohne eine solche zu haben
- selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Zu beachten ist das Verkaufsverbot bestimmter Waren im Reisegewerbe (Gewerbeordnung), Ladenschlußgesetz, Strassengesetz (§18).
Voraussetzungen
Persönliche Zuverlässigkeit
- Vorlage eines Führungszeugnisses und
- eines Gewerbezentralregisterauszuges
Termine/Fristen
Antragstellung ca. 4 Wochen vor Erteilung

