Gewerberegisterauskunft
Im Gewerberegister werden alle gewerberechtlichen Daten der anzeigepflichtigen Gewerbebetriebe in Stuttgart gespeichert.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Auf mündlichen oder formlosen, schriftlichen Antrag können trotzdem Auskünfte daraus erteilt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf.
Nach § 14 Gewerbeordnung dürfen Auskünfte nur erteilt werden, wenn der Antragssteller ein berechtigtes Interesse daran darlegt.
Einfache Gewerberegisterauskunft
Die so genannte "einfache" Gewerberegisterauskunft beschränkt sich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf den Namen, die Betriebsanschrift und die angezeigte Tätigkeit Stuttgarter Gewerbebetriebe.
Die einfache Gewerberegisterauskunft kann auch auf elektronischem Weg (online) beantragt werden:
Zur Online-Bestellung der einfachen Gewerberegisterauskunft
Erweiterte Gewerberegisterauskunft
Darüber hinausgehende Daten, eine so genannte "erweiterte" Gewerberegisterauskunft können mitgeteilt werden, wenn der Antragsteller ein besonderes rechtliches Interesse an der Auskunft gesondert schriftlich darlegt und auf Anforderung entsprechende Nachweise vorlegt.
Ein besonderes Interesse besteht zum Beispiel zur Durchsetzung von Forderungen.
Hinweise
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Gewerbebetriebe am Ende des auf die Abmeldung folgenden Jahres aus dem Gewerberegister gelöscht. Über abgemeldete Betriebe wird nur in ausreichend zu begründenden Ausnahmefällen Auskunft erteilt.

