Einverständniserklärung für alleinreisende Minderjährige
Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, so empfiehlt das Auswärtige Amt, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung des/der erziehungsberechtigten Person/en mit zu geben, aus der hervorgeht, dass diese mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Eine Einverständniserklärung wird evtl. auch von Fluggesellschaften gefordert. Erkundigen Sie sich diesbezüglich ggf. bei Ihrer Fluggesellschaft.
Die erforderliche Unterschriftsbeglaubigung kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro vorgenommen werden. Zur Beglaubigung muss von jedem Elternteil ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Die persönliche Vorsprache eines Elternteils reicht aus.
Einverständniserklärung zur Vorlage bei Grenzbehörden (PDF - 214 KB)