Kinderreisepass
Bei Auslandsreisen in diverse Länder ist bei Grenzübertritt für Kinder unter 12 Jahren die Vorlage eines Kinderreisepasses erforderlich.
Gültigkeitsdauer
Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr erhalten auf Antrag einen Kinderreisepass. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt.
Nach Vollendung des 12. Lebensjahres wird ein Reisepass ausgestellt.
Reisepass
Voraussetzungen
Die persönliche Vorsprache des Kindes ist grundsätzlich erforderlich.
Folgendes ist bei Antragstellung vorzulegen
- Unterschriftspflicht besteht für Kinder ab dem 10. Lebensjahr
- alter Kinderausweis/Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild, nähere Informationen finden Sie auf der
Fotomustertafel für Pass- und Ausweisdokumente (PDF - 1.350 KB) - Geburtsurkunde
- Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten, mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen,
ggf. Einverständniserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils
Einverständniserklärung zur Beantragung von Paß-/Ausweisdokumenten für Minderjährige (PDF - 558 KB) - Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten
Einverständniserklärung für alleinreisende Minderjährige
Unternimmt Ihr Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, so empfiehlt das Auswärtige Amt, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung des/der erziehungsberechtigten Person/en mit zu geben, aus der hervorgeht, dass diese mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Eine Einverständniserklärung wird evtl. auch von Fluggesellschaften gefordert. Erkundigen Sie sich diesbezüglich ggf. bei Ihrer Fluggesellschaft.
Die erforderliche Unterschriftsbeglaubigung kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro vorgenommen werden. Zur Beglaubigung muss von jedem Elternteil ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Die persönliche Vorsprache eines Elternteils reicht aus.
Einverständniserklärung zur Vorlage bei Grenzbehörden (PDF - 214 KB)
Weitere Informationen
- Kinderreisepässe werden innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro ausgestellt
- Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden.
www.auswaertiges-amt.de - Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.

