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Reisepass

Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die eine Auslandsreise außerhalb des Geltungsbereichs des Personalausweises antreten, sind verpflichtet einen gültigen Pass mitzuführen. Gem. § 1 Abs. 3 des Passgesetzes darf niemand mehrere gültige Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
  • Reisepässe werden ab dem 24. Lebensjahr für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt,
  • bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre
  • Zweitpässe werden nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und für eine maximale Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt. Nähere Auskünfte erteilt das Bürgerbüro Mitte, die Ausstellung eines Zweitpasses kann nur dort beantragt werden!
  • Für Vielreisende besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Seit 1. November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale gespeichert werden. Dazu muss das Lichtbild bestimmten Anforderungen entsprechen.

Seit 01. November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert. Fingerabdrücke sind ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr zu speichern.

Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.

More information

Ein Reisepass kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro beantragt werden.

Die jeweilige Gebühr ist bei antragstellung zu entrichten.

Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden

Conditions

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden):

Dates/terms

  • Der Antrag für einen neuen Reisepass sollte sicherheitshalber ca. 8 Wochen vor Antritt einer Auslandsreise beantragt werden. Die Ausstellung bei der Bundesdruckerei ist abhängig vom Zulauf und es kann daher zwischen 3 - 6 Wochen bis zur Aushändigung dauern.
  • Ganz Eilige können einen sogenannten Expresspass beantragen. Bei Bedarf und Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr kann dieser innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Antragstellung ausgehändigt werden.

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