Personalausweis
Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises
Der neue Personalausweis seit 1. November 2010
Seit 1. November 2010 wird nur noch der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Im Inneren der Ausweiskarte ist, ähnlich dem Reisepass, ein berührungslos lesbarer Chip untergebracht. Im Chip werden künftig die Personendaten, das Lichtbild und wenn gewünscht, zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck soll es Unberechtigten erschweren, den Personalausweis missbräuchlich zu verwenden.
Der neue Personalausweis bietet mit neu geschaffenen Funktionen viele Einsatzmöglichkeiten in der digitalen Welt, vor allem im Internet.
Eine Möglichkeit ist das "Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion genannt. Mit der eID-Funktion kann sich der Ausweisinhaber bequem von Zuhause aus im Internet sicher und eindeutig ausweisen. Wenn der Ausweisinhaber seinen neuen Personalausweis abholt, entscheidet er, ob er die Online-Ausweisfunktion nutzen möchte oder nicht. Je nachdem, wird die Funktion auf dem Ausweis ein- bzw. ausgeschaltet. Sie kann zu jedem späteren Zeitpunkt bei der ausstellenden oder zuständigen Ausweisbehörde wieder ein- oder ausgeschaltet werden.
Darüber hinaus kann mit dem neuen Personalausweis auf Wunsch auch die elektronische Unterschriftsfunktion (digitale Signatur) verwendet werden. Mit ihr können einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnet werden, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären.
Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern - den Signaturanbietern - die nach dem Signaturgesetz zugelassen sind.
Liste der zugelassenen Signaturanbieter (Bundesnetzagentur):
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis (Bundesministeriums des Innern):
Noch gültige bisherige Personalausweise müssen nicht umgetauscht werden!
Ausweispflicht
Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sind Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Personen, die im Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses sind.
- Personalausweise werden ab dem 24. Lebensjahr für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt
- bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden):
- alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- 1aktuelles, biometrisches Lichtbild (Passbild) aus neuster Zeit.
(Siehe Fotomustertafel für Pass- und Ausweisdokumente (PDF - 1.350 KB) - Geburtsurkunde sofern bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden
- bei unter 16jährigen:
- Geburtsurkunde
- Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten. Mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen, ggf. unterschriebene Einverständniserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils mitbringen.
(Einverständniserklärung zur Beantragung von Pass-/Ausweisdokumenten für Minderjährige (PDF - 558 KB) - Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten
Termine und Fristen
Es wird empfohlen, den neuen Personalausweis einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises zu beantragen.
Die Fertigstellung kann je nach Antragsaufkommen 2-4 Wochen in Anspruch nehmen.
Sie können Ihren neuen Personalausweis ca. 5 Tage nach Zustellung des PIN-Briefes innerhalb der Öffnungszeiten beim Bürgerbüro abholen. Bringen Sie dazu Ihren bisherigen Personalausweis/Vorläufigen Personalausweis mit! Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, diese Person muss zusätzlich ihren eigenen Ausweis/Pass vorlegen.
Weitere Informationen
- Der Personalausweis kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro beantragt werden.
- Der Personalausweis für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland kann nur im Bürgerbüro Mitte beantragt werden!
- Die Einführung des neuen Personalausweises führt aufgrund umfangreicher Informations- und Dokumentationspflichten zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. Mit längeren Wartezeiten bei den Bürgerbüros ist daher ab 01. November 2010 zu rechnen.
- Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.
- Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden.
www.auswaertiges-amt.de

