Vorläufiger Reisepass
- Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist möglich, wenn ein (Express)Reisepass bis zum erstmaligen Gebrauch nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann und der dringende Bedarf glaubhaft gemacht wird.
- Die Gültigkeitsdauer wird dem jeweiligen Verwendungszweck angepasst, sie beträgt jedoch maximal 1 Jahr
Weitere Informationen
Vorläufige Reisepässe werden innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro ausgestellt.
Voraussetzungen
- Personalausweis (soweit bisher kein Reisepass vorhanden)
- alter Reisepass (soweit vorhanden)
- Kinderausweis/Kinderreisepass (soweit bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden)
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild aus neuster Zeit, nähere Informationen finden Sie auf der Fotomustertafel.
Fotomustertafel für Pass- und Ausweisdokumente (PDF - 1.350 KB) - Geburtsurkunde (wenn bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden)
- Unterschriften + Ausweise der Erziehungsberechtigten (bei Antrag unter 18 Jahren) und ggf. formlose Einverständniserklärung des nicht vorsprechenden Elternteils
- Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten

