Wiedereinbau mineralischer Abfälle
Mineralische Abfälle machen mit etwa 60% den größten Teil des Gesamtabfallaufkommens aus. Es muss daher vorrangiges Ziel sein, eine möglichst große Menge dieser Abfälle einer umweltgerechten Wiederverwertung zuzuführen.
Für die Verwertung mineralischer Abfälle existieren in Baden-Württemberg verschiedene Regelwerke. Darin werden Fragen zu folgenden Themen behandelt:
- Untersuchungserfordernis
- Untersuchungsumfang
- Beprobung/Analytik
- Einbaukonfigurationen
- Materialqualitäten
- Zulassung, Qualitätssicherung, Dokumentation
Die Tabelle gibt einen Überblick über Ausgangsmaterialien, geltende Regelungen und Karten zum Wiedereinbau mineralischer Abfälle in Stuttgart.
| Regelungsbereich | Material | Regelwerke | Karten |
|---|---|---|---|
| Durchwurzelbare Bodenschicht | Anstehender Boden entsprechend § 2 (1) BBodSchG (1), begrenzt auf den durchwurzelbaren Bereich (das sind in der Regel die obersten 2 Meter) und Begrünungsschicht von technischen Bauwerken (z.B. von Erddämmen) |
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| Bodenmaterial unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht |
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| Baustoffrecyclingmaterial zur Verwertung außerhalb des Straßenbaus | Aufbereiteter Bauschutt, geeigneter unaufbereiteter Bauschutt, Werksteine, Straßenaufbruch (bitumenhaltig) |
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| Baustoffrecyclingmaterial zur Verwertung im Straßenbau | Aufbereiteter Bauschutt, geeigneter unaufbereiteter Bauschutt, Werksteine, Straßenaufbruch |
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| Gleisschotter | Gleisschotter ohne gefährliche Stoffe |
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keine |
(1) BBodSchG Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG) vom 17.03.1998
www.bmu.de/bodenschutz/downloads/doc/6640.php
(2) BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 16.07.1999
www.bmu.de/bodenschutz/downloads/doc/6640.php
(3) Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchG der Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) vom 11.09.2002
www.brandenburg.de/cms/media.php/2318/vollzug.pdf
(4) Merkblatt "Geländeauffüllungen im Außenbereich", Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Oktober 2009
Merkblatt "Geländeauffüllungen im Außenbereich" (PDF - 103 KB)
(5) Umweltatlas Wasser: Trinkwasserschutzgebiete, Quellenschutzgebiet, Überschwemmungsgebiete, Stand Dez. 2004
Umweltatlas Wasser (PDF - 1.237 KB)
(6) Planungskarte Bodenqualität
Planungskarte Bodenqualität
(7) Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14.03.2007
www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/31725/
(8) Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, 13.04.2004 einschließlich erläuterndem Vermerk vom 12.10.2004
www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/31725/
(9) RUA-StB Richtlinie für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau
(10) RUVA-StB Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau
(11) TL Gestein Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau
(12) L AGA PN 98 Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen vom Dezember 2001
www.laga-online.de/mitteilungen/docs/LAGA%20PN%2098.pdf
(13) Handlungshilfe für die Verwertung von Gleisschotter in Baden-Württemberg, Umweltministerium Baden-Württemberg, März 2008
www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/31725
Die Regelwerke (9), (10) und (11) werden von der FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- u. Verkehrswesen) erstellt und im FGSV-Verlag vertrieben. Sie können aus urheberrechtlichen Gründen nicht als Volltextversionen im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Einbaukonfigurationen:
Eine Übersicht der Verwertungsarten und Einbaukonfigurationen:
Einbaukonfiguration Z1 (offener Einbau)
Verwertung in technischen Bauwerken in wasserdurchlässiger Bauweise.Bei Z1 wird unterschieden zwischen
- Z1.1: Sollen mineralische Materialien der Qualitätsstufe Z1.1 für den offenen Einbau in technischen Bauwerken verwendet werden, so ist ein Abstand von Einbausohle zum höchsten Grundwasserstand (Bemessungswasserstand) von mind. 1 m einzuhalten. Die Karte Flurabstand zeigt Ihnen Bereiche im Stadtgebiet, die hinsichtlich des geforderten Mindestabstands zum Grundwasser "günstige", "bedingt günstige" oder "eher ungünstige" Verhältnisse vorweisen.
Karte Flurabstand (PDF - 5.076 KB)
Erläuterungen zur Karte "Grundwasser-Flurabstand" (PDF - 25 KB)
- Z1.2: Sollen mineralische Materialien der Qualitätsstufe Z1.2 für den offenen Einbau in technischen Bauwerken verwendet werden, so müssen günstige hydrogeologische Verhältnisse vorliegen, d.h. eine mind. 2 m mächtige bindige Schicht mit kf-Wert kleiner 10-6 m/s zwischen Einbausohle und höchstem Grundwasserstand ist erforderlich.
- Die Karte "Hydrogeologisch günstige Deckschicht" zeigt Ihnen Bereiche im Stadtgebiet, in denen die hydraulische Eignung der Deckschichten aus hydrogeologischer Sicht als "günstig", "bedingt günstig" oder "ungünstig" zu bewerten ist.
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Karte "Hydrogeologisch günstige Deckschicht" (PDF - 4.108 KB)
Erläuterungen zur Karte "Hydrogeologische Deckschicht" (PDF - 31 KB)
Einbaukonfiguration Z2
Verwertung in technischen Bauwerken mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen.Durch eine Abdichtung/Versiegelung oder andere technische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass ein Eindringen von Oberflächen- oder Niederschlagswasser in den Schüttkörper dauerhaft auszuschließen ist. Ein Mindestabstand zum höchsten Grundwasserstand von mind. 1 m ist einzuhalten.
Die Karte "Flurabstand" zeigt Ihnen Bereiche im Stadtgebiet, die hinsichtlich des geforderten Mindestabstands zum Grundwasser "günstige", "bedingt günstige" oder "eher ungünstige" Verhältnisse vorweisen.
Karte Flurabstand (PDF - 5.076 KB)
Erläuterung zur Karte "Grundwasser-Flurabstand" (PDF - 25 KB)
Schutz der Heil- und Mineralquellen
Über die Regelanforderungen der o. g. Vorschriften hinaus sind bei der Verwertung mineralischer Materialien im Stadtgebiet zum Schutz der Heil- und Mineralquellen folgende Einschränkungen gegeben:
- Keine Verwertung mineralischer Materialien in Trinkwasserschutz- und Überschwemmungsgebieten möglich.
- Kein Einbau von Z2-Material in der Innen- und Kernzone des Heilquellenschutzgebietes.
In Innen- und Kernzone des Heilquellenschutzgebietes gelten folgende Regelungen:
| Materialqualität | Einbaukonfiguration |
| Z0 | Z0 bis Z2 |
| Z0 bis Z1.1 | Z1.1 bis Z2 |
| Z0 bis Z1.2 | Z2 |
Weitere Informationen unter Tel.: 0711/216-88433.

