Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie beantragen, wenn es per Gesetz vorgesehen ist oder in bestimmten Fällen benötigt wird. Diese Fälle sind:
- Prüfung der persönlichen Eignung für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 72 a
SGB Abs. 8
- Ausübung einer sonstigen beruflichen oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen
- Ausübung einer Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt mit Minderjährigen aufzunehmen
Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen.
Voraussetzungen
- Der Antrag kann nur unter Vorlage eines Personalausweis/Reisepass gestellt werden
- Persönliches Erscheinen ist erforderlich
- Eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin bzw. des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ist vorzulegen
Hinweis: Die schriftliche Aufforderung sollte die Bestätigung enthalten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen!