Polizeiliches Führungszeugnis
Einfaches Führungszeugnis
Es gibt zwei Arten des Polizeilichen Führungszeugnisses
- für private Zwecke (z.B. neuer Arbeitgeber)
- für Behörden (die genaue Anschrift der Behörde und evtl. deren Aktenzeichen ist anzugeben)
- Der Antrag kann nur unter Vorlage eines Personalausweis/Reisepass gestellt werden
- Persönliches Erscheinen ist erforderlich
Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie beantragen, wenn es per Gesetz vorgesehen ist oder in bestimmten Fällen benötigt wird. Diese Fälle sind:
- Prüfung der persönlichen Eignung für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 72 a SGB Abs. 8
- Ausübung einer sonstigen beruflichen oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen
- Ausübung einer Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt mit Minderjährigen aufzunehmen
Voraussetzungen
- Der Antrag kann nur unter Vorlage eines Personalausweis/Reisepass gestellt werden
- Persönliches Erscheinen ist erforderlich
- Eine schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin bzw. des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ist vorzulegen
Hinweis: Die schriftliche Aufforderung sollte die Bestätigung enthalten, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen!
Weitere Informationen
- Der Antrag kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro gestellt werden
- Umfangreiche Informationen zum Führungszeugnis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz, einschließlich der häufigsten Fragen und Antworten dazu,

