Antragsverfahren
Zur Antragstellung ist der Straßenverkehrsbehörde der Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes vorzulegen. Hierin sind neben der Behinderung die weiteren gesundheitlichen Merkmale als Merkzeichen eingetragen, die als Voraussetzung für die Ausnahmegenehmigung geprüft werden.