Die Beauftragte für Chancengleichheit bei der Agentur für Arbeit, deren Aufgabe überwiegend von Frauen wahrgenommen wird, ist Repräsentantin und Ansprechpartnerin der Agentur für Arbeit in Fragen der Frauenförderung und Frauenerwerbsarbeit:
- Sie berät und unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie deren Organisationen.
- Sie informiert über die Situation von Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
- Sie arbeitet mit den Stellen des Arbeitsbezirkes zusammen, die für die Frauen tätig sind.
Sie ist Initiatorin und Koordinatorin und trägt dazu bei, dass bei allen Aufgaben der Agentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III das Thema Frauenförderung beachtet wird: Sie berät und unterstützt Fach- und Führungskräfte. Sie wirkt bei der Entwicklung von geschäftspolitischen Konzepten der Agentur zur Arbeit zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt mit.