Anmeldung eines Neugeborenen
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Schriftliche Anzeige durch den Träger einer Einrichtung- Frauenklinik
- Geburtshaus
- Klinik Charlottenhaus
- Marienhospital Stuttgart
- Robert-Bosch-Krankenhaus
- St. Anna-Klinik
Mündliche Geburtsanzeige (bei Geburten außerhalb eines Krankenhauses oder sonstigen Einrichtung)
- Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers
- Jeder sorgeberechtigte Elternteil ist zur Anzeige verpflichtet
- Bei Verhinderung trifft die Anzeigepflicht jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
- Diese Anzeige ist persönlich beim zuständigen Standesamt abzugeben.
- Der Anzeigende muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Weitere Informationen
Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden für die Beurkundung der Geburt benötigt?
Die vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige muss von den sorgeberechtigten Eltern oder von der allein sorgeberechtigten Mutter unterschrieben sein.
Die nachfolgend aufgelisteten Urkunden und Dokumente müssen dem Standesamt im Original vorgelegt werden.
Ausländische Urkunden müssen ggfs. mit Überbeglaubigung versehen (nähere Auskünfte hierzu erteilt das Standesamt) und von einem im Inland zugelassenen Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
1. Personenstandsurkunden
Sind die Eltern miteinander verheiratet:
Bei Eheschließung im Inland:- Geburtsurkunden beider Eltern
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisen bzw. beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch (diese Urkunden sind in der Regel im Stammbuch der Familie enthalten)
- Geburtsurkunden beider Eltern
- Heiratsurkunde mit Übersetzung von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
Bei Eheschließung im Ausland:
- Geburtsurkunden beider Eltern
- Internationale Heiratsurkunde oder nationale Heiratsurkunde, die ggfs . mit Legalisation oder Apostille sowie stets mit einer Übersetzung von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer versehen sein muss. Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Standesamt.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet:
- Geburtsurkunde der Mutter, Geburtsurkunde des Vaters
- ggfs. Abschrift der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft
- ggfs. Sorgeerklärung
- eine beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch/Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe oder Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde
2. Nachweis über die aktuelle Namensführung
Vorname(n) des Kindes:
Vornamen müssen das Geschlecht des Kindes zweifelsfrei erkennen lassen.
Die Vornamensgebung ist unwiderruflich; d.h. sind Vornamen beim Standesamt bereits beurkundet, können nachträgliche Änderungen nicht mehr erfolgen.
Familienname des Kindes nach deutschem Recht
Wenn verheiratete Eltern zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes einen Ehenamen führen, bekommt das Kind diesen Ehenamen als Geburtsnamen.
Führen verheiratete Eltern keinen Ehenamen oder üben sie als unverheiratete Eltern gemeinsam das Sorgerecht für ihr Kind aus,
entscheiden beide gemeinsam, ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter erhalten soll.
Wenn die Mutter nicht verheiratet ist und allein das Sorgerecht für ihr Kind hat, erhält das Kind den Familiennamen, den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt führt.
3. Reisepässe
-ggfs. ein anderer Nachweis über die Staatsangehörigkeit - der Eltern bzw. der Mutter, wenn beide Eltern oder ein Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen sowie Nachweis über den Aufenthaltsstatus bzw. den Aufenthaltstitel ( wie z.B. Niederlassungserlaubnis).Wichtiger Hinweis:
O b darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst nach Inaugenscheinnahme der vorgelegten Unterlagen durch das Standesamt entschieden werden.
Termine/Fristen
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

