Eintragung der Lebenspartnerschaft
Seit dem 1. August 2001 kann eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eintragen werden. Ab 1. Januar 2010 ist die Eintragung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bei allen Stuttgarter Standesämtern möglich.
Wer seine Lebenspartnerschaft in Stuttgart eintragen lassen will, hat viele Möglichkeiten, einen geeigneten Ort und einen passenden Termin zu finden. Wenn die Entscheidung gefallen ist, wann und wo die Zeremonie stattfinden soll, dann setzen Sie sich bitte mit dem jeweiligen Standesamt in Verbindung. Dort ist die Lebenspartnerschaft auch anzumelden.
Bei allen Stuttgarter Standesämtern und an diesen Wunschorten kann die eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen werden:
Festraum im Rathaus Stuttgart
Marmorsaal im Weißenburgpark
Bahnhofsturm
Hegel-Haus - Heiraten
Altes Schloss
Weissenhofmuseum im Haus Le Corbusier
Wilhelma
Casino im Mercedes-Benz Museum
Kursaal Bad Cannstatt
Theaterschiff Stuttgart
Mercedes-Benz Arena
Fernsehturm
Altes Rathaus Uhlbach
Schloss Hohenheim - Heiraten
Alte Kelter Vaihingen
Voraussetzungen
- Einer/eine der Lebenspartner/innen muss mit Hauptwohnung in Stuttgart gemeldet sein.
- Grundsätzlich sollten beide Partner/innen die Lebenspartnerschaft gemeinsam anmelden. Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so muss der/die Andere eine Beitrittserklärung mitbringen.
- Alle benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen! Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.
Benötigt werden immer:
- gültige Personalausweise oder Reisepässe;
- Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörde (nur bei Wohnort außerhalb Stuttgarts)
- vom Geburtsstandesamt ein neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen, wenn Sie in Deutschland geboren wurden. Liegt Ihr Geburtsort im Ausland, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Anmeldestandesamt, ob Ihre Geburtsurkunde überbeglaubigt werden muss.
Zusätzlich, wenn ein(e) Partner/in geschieden oder verwitwet ist oder seine/ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde:
- einen neu ausgestellten beglaubigten Ausdruck aus dem beim Standesamt geführten Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes, bzw. Nachweis über die Begründung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft.
- Bei im Ausland geschiedener Ehe/aufgehobener Lebenspartnerschaft ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftigen Scheidungs- oder Aufhebungsurteile mit vollständiger Übersetzung eines im Inland vereidigten Urkundenübersetzers mit.
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge.
Zusätzlich, wenn ein(e) Partner/in die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat:
- Einbürgerungs- bzw. Erwerbsurkunde
Zusätzlich, wenn ein(e) Partner/in Heimatvertriebener/Heimatvertriebene oder Spätaussiedler/in ist:
- Registrierschein
- Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
- Bescheinigung über Namenserklärung
- Einbürgerungsurkunde
Wichtiger Hinweis:
Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt geklärt werden.Termine/Fristen
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Lebenspartnerschaft.

