Verkehrsraumbenutzung für Veranstaltungen

Straßenfeste, Märkte und ähnliche Veranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche

In dem Leitfaden "Organisation von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen" sind die verschiedenen Genehmigungsarten, Ansprechpartner und weitere Hinweise für Straßenfeste, Märkte und ähnliche Veranstaltungen aufgeführt.

Neben der Genehmigungsgebühr für das Tätigwerden der Verwaltung fällt eine Sondernutzungsgebühr für die Benutzung des öffentlichen Straßenraums über den Gemeingebrauch hinaus, nach der vom Gemeinderat festgelegten Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen an.

Die Höhe der Gebühr wird im Einzelfall festgelegt.

Termine/Fristen
Der Antrag ist mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.