Ausnahmegenehmigung (Parken) für Handwerkernotdienste
Die Stadt Stuttgart stellt für einzelne Firmenfahrzeuge, die für einen Notfalleinsatz ausgerüstet sind, Ausnahmegenehmigungen für nicht planbare und nicht vorhersehbare Notreparaturen aus.
Ersterteilung
Der Antrag auf Ersterteilung einer entsprechenden Genehmigung ist an die Kreishandwerkerschaft Stuttgart zu senden, welche die Angaben in Verbindung mit der zuständigen Fachinnung überprüft und an das Amt für öffentliche Ordnung weiterleitet. Von hier erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung befristet auf ein Jahr. Das Amt für öffentliche Ordnung erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Ausnahmegenehmigung und übersendet dem Betrieb folgende Unterlagen:
- Ausnahmegenehmigung mit Gebührenbescheid
- Couponblock mit 100 Coupons, welche aufgrund der Rücklaufkontrolle nummeriert sind
Sollte der Block mit 100 Coupons für den Genehmigungszeitraum einmal nicht ausreichen, können weitere Coupons bei der Straßenverkehrsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung beantragt werden.
Verlängerung
Antrag auf Verlängerung einer bereits erteilten Genehmigung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes
Der Antrag auf Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung für Notreparaturen ist direkt an das Amt für öffentliche Ordnung zu senden. Für jedes Fahrzeug ist ein Antrag einzureichen.
Wo darf geparkt werden
Die Erlaubnis beinhaltet folgende Berechtigungen:
- Parken im eingeschränkten Halteverbot
- Parken in Bewohnerparkzonen
- Unentgeltliches und unbefristetes Parken an Parkuhren bzw. bei Parkscheinautomaten
- Parken auf Gehwegen
- Parken und Befahren der Fußgängerzonen außerhalb der zulässigen Lieferzeiten
Keine Genehmigung
In Fällen wie Servicearbeiten, Wartungsarbeiten, Umbaumaßnahmen o.ä.wird keine Genehmigung erteilt.

