Ersterteilung
Der Antrag auf Ersterteilung einer entsprechenden Genehmigung ist an die Kreishandwerkerschaft Stuttgart zu senden, welche die Angaben in Verbindung mit der zuständigen Fachinnung überprüft und an das Amt für öffentliche Ordnung weiterleitet. Von hier erhalten Sie eine Ausnahmegenehmigung befristet auf ein Jahr. Das Amt für öffentliche Ordnung erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen die Ausnahmegenehmigung und übersendet dem Betrieb folgende Unterlagen:
- Ausnahmegenehmigung mit Gebührenbescheid
- Couponblock mit 100 Coupons, welche aufgrund der Rücklaufkontrolle nummeriert sind
Im Genehmigungszeitraum nicht aufgebrauchte Coupons können nach Verlängerung der Ausnahmegenehmigung weiterverwendet werden.
Sollte der Block mit 100 Coupons für den Genehmigungszeitraum einmal nicht ausreichen, können weitere Coupons bei der Straßenverkehrsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung beantragt werden.