Wildes Plakatieren
Nicht genehmigtes Plakatieren, sogenanntes "Wildes Plakatieren", wird vor allem im Hinblick auf ein sauberes Stadtbild entschieden verfolgt. Wegen Ordnungswidrigkeiten nach der Polizeiverordnung reichen die Regelbußen von 50,00 EURO für ein einzelnes Plakat bis hin zu 200,00 EURO für das Plakatieren an mehreren Orten. Bei Wiederholungstätern kann das Bußgeld entsprechend erhöht werden.
Außerdem erhält der Plakatierer eine gebührenpflichtige Beseitigungsanordnung. Entfernt er die Plakate nicht innerhalb von 3 Tagen selbst, geschieht dies auf seine Kosten durch das Tiefbauamt oder eine beauftragte Firma. Dem Plakatieren steht das Bemalen und Beschriften von Straßen und Einrichtungen an oder auf diesen gleich (zum Beispiel Wartehäuschen, Schaltschränken, Stützmauern). Dies bedeutet, dass gegen die Verantwortlichen für Farbschmierereien und Graffitis ebenso mit Bußgeldern und Beseitigungsanordnungen vorgegangen werden kann.