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Straßenplatzbenutzung für Arbeits- und Baustellen

Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt.

Die Genehmigung wird unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie ggf. weiterer Ämter durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.

Genehmigungspflichtig sind z. B.

Baustellen allgemein

Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten etc.

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Materiallager

Lagern von Baumaterial außerhalb des Baufeldes

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Gerüste

Baugerüste, die auf öffentlicher Verkehrsfläche stehen.

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Mulden und Container

  • Mulde:
    Offener Sammelbehälter zur Lagerung und zum Transport von z.B. Bauschutt, Grünabfällen.
  • Container:
    Geschlossener Großraum-Behälter z.B. zur Lagerung und zum Transport von Gütern, einschl. Verkaufs- und Bürocontainer.

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Hebebühnen

Plattform zum Anheben von Personen oder Gegenständen.

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Kräne

  • Autokran
    Autokräne mit einer Achslast von jeweils 12 t
    Sofern die Achslasten geringer sind, benutzen Sie bitte den Antrag für Lkw mit Ladekran
  • Turmdrehkran
    Hebeeinrichtung im Hochbau
  • Lkw mit Ladekran
    Einrichtung zum Be- und Entladen von Nutzfahrzeugen

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Umzüge

Wohnungs- und Firmenumzüge

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Termine und Fristen

Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser min-destens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenplatzbenutzung beim Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Eberhardstraße 35, einzureichen

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Gebühren

Die Gebührenhöhe für die Straßenplatzbenutzung unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig. Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 EURO und 767 EURO.

Rechtsgrundlage:
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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