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Lohnsteuerangelegenheiten

Die bisherige Papierlohnsteuerkarte wurde letztmals für das Jahr 2010 ausgestellt und wird künftig durch ein elektronisches Verfahren ersetzt (voraussichtlich ab 01. Januar 2013). Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen werden auch für die Lohnbesteuerung im Jahr 2012 zugrunde gelegt. Änderungen der Eintragungen werden nur vom zuständigen Finanzamt vorgenommen.

Wird für das Jahr 2012 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus.

Zuständig sind:
Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie auch unter www.elster.de
 

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