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Bußgeldangelegenheiten / Zentrale Bußgeldstelle

Die Bußgeldstelle des Amts für öffentliche Ordnung ist die vom Gesetz vorgesehene Verfolgungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten, aus dem Bereich Mit ihren ca. 50 Angehörigen bearbeitet die Bußgeldstelle alle Anzeigen mit der Unterstützung eines landeseinheitlichen EDV-Systems mit der Folge, dass in bestimmten Abschnitten des Verfahrens die Vorgänge zum Teil automatisch vorbereitet und erledigt werden. Aus diesem Grund können konkrete Rückfragen erst beantwortet werden, wenn ein schriftliches Verwarnungsangebot, ein Zeugenfragebogen oder ein Anhörbogen versendet worden ist.

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